Die Definition von Psychotherapie ist im Bundesgesetz Nr. 361 vom 1. Juni 1990 (Psychotherapiegesetz) genau geregelt. Das bedeutet, dass es eine vom Gesetzgeber genau festgelegte Beschreibung über die psychotherapeutische Behandlung gibt.
§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Für Informationen oder Fragen
stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Hauptplatz 29/2. Stock/Top 8 (Lift)
2700 Wiener Neustadt
Blechturmgasse 8/3. Stock/Tür 15 (Lift)
1040 Wien